Satzungen des Wasserverbands Baldham

Der Wasserverband hat den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach innen ist er daher durch eine Satzung festgelegt. Auch sind die Beziehungen zu den Eigentümern der im Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, d. h. zu den Verbands- mitgliedern, nicht durch Einzelverträge (Versorgungsverträge), sondern durch Satzung geregelt.
Die jüngste Gesamtsatzung des Wasserverbandes Baldham ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Gesamtsatzung gliedert sich in die Teile:

Verbandssatzung (VS)

Dieser Satzungsteil regelt die innere Organisation des Verbandes und die Grundlagen des Verhältnisses zwischen den Verbandsmitgliedern und dem Verband.

Wasserabgabesatzung (WAS)

In diesem Satzungsteil sind die Bedingungen für den Anschluß an das Leitungssystem und für den Bezug von Trinkwasser festgelegt.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS)

Die BGS ergänzt die WAS im Hinblick auf die finanziellen Bestimmungen zum Anschluß (Beitragsleistungen und Kosten) bzw. zum Bezug von Wasser (Grund- und Verbrauchsgebühren).

Die Satzungen sind in gedruckter Form in der Geschäftstelle des Verbandes erhältlich.